Förderung des kulturellen Films durch 
                      die ULR
                      
                    Ende 2004 ist u.a.auf 
                      Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im schleswig-holsteinischen 
                      Landtag das Landesrundfunkgesetz dahingehend geändert worden, 
                      dass die Förderung des kulturellen Films in Schlesiwg-Holstein 
                      per Gesetz zur ureigenen Pflichtaufgabe der Unabhängigen 
                      Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) definiert 
                      worden ist.
                    Ich halte diese Novellierung 
                      nicht nur für rechtswidrig, was ich in den anliegenden Schreiben 
                      ausführlich erläutere, m.E. ist den zu fördernden Vereinen 
                      mit dieser Gesetzesänderung vielmehr ein wirklicher Bärendienst 
                      erwiesen worden..
                     
                    Stellungnahme 
                      gegenüber den Grünen
                    juristische 
                      Beurteilung der Novellierung